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Campus

Auf dem Foto ist eine Hand zu sehen, die ein Wahlzettel in eine Wahlurne wirft.
Symbolbild (Foto: Andreas Meske)

Die SP-Wahl 2025 an der HHU wurde abgebrochen

Heute Vormittag wurde die Wahl zum Studierendenparlament der Heine-Uni vom Wahlausschuss abgebrochen. Der Grund ist eine gravierende Abweichung zwischen den handschriftlichen Protokollen und dem digitalen Wähler:innenverzeichnis. Während auf Papier 1.135 Stimmen gezählt wurden, erfasste das digitale System nur 993 Stimmen – ein Unterschied von 179 Stimmen. Bei einer Beteiligung von aktuell rund fünf Prozent entspricht das potenziell zwei bis drei Mandaten. Wie es zu diesem Fehler kam, ist unklar. Der Wahlausschuss arbeitet derzeit gemeinsam mit dem AStA‑Vorstand und dem IT‑Team der Universität an der Aufklärung. Bis eine neue, rechtssichere Wahl angesetzt ist, bleiben die Mitglieder des SP und der AStA-Vorstand kommissarisch im Amt. Ein neuer Termin wird zeitnah angesetzt und im SP abgestimmt. Der Abbruch war laut Wahlausschuss notwendig, um die demokratischen Grundsätze der Wahl zu gewährleisten. Schuldzuweisungen stehen derzeit nicht im Raum. Die parallel laufende Regenbogenwahl für einige Fachschaftsräte ist von dem Vorgang nicht betroffen.

Wie wird die Stimmenabgabe protokolliert?

Die Stimmenabgabe bei der SP-Wahl an der Heine-Uni wird handschriftlich sowie in einem digitalen Wähler:innenverzeichnis protokolliert. Mit dem handschriftlichen Protokoll sollen die Anzahl der abgegebenen Stimmen nachvollzogen werden. Das digitale Wähler:innenverzeichnis dient dazu, den Studierendenstatus der Wählenden zu überprüfen. Auch können so die gewählten Personen urnenübergreifend abgehakt werden. Am Ende des Wahltags kann mit dem digitalen Verzeichnis dann die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt werden. 

 

Wer darf die neuen Mitglieder des Studierendenparlaments wählen?

Grundsätzlich sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Heinrich-Heine-Universität dazu berechtigt, die Mitglieder des Studierendenparlaments zu wählen. Dazu haben sie jeweils eine Stimme zur Verfügung. Die Einhaltung dieser Regel wird durch die Überprüfung der Studierendenausweise und der Personalausweise sichergestellt. Es gibt eine Differenz der abgegebenen Stimmen zu der Anzahl der im elektronischen System vermerkten Wähler:innen. Dafür kann es verschiedene Erklärungen geben. Zum Beispiel, dass Studierende ihre Stimme mehrfach abgegeben haben oder Personen ihre Stimme abgegeben haben, die nicht wahlberechtigt sind. Zudem könnte es technische Schwierigkeiten gegeben gaben. Da dadurch die Ergebnisse verfälscht sind, ist der Grundsatz der freien und gleichen Wahl nicht mehr gewährleistet.

Was haben die Listen in diesem Wahlkampf gefordert?

Bei der abgebrochenen Wahl traten sieben Listen an: FSL-Fachschaftenliste, Campusgrün, LHG-denken fördern statt vorgeben, Juso HSG, RCDS-die studentische Mitte, DieLinke.SDS, Die LISTE - Liste für Intelligenz, Salonfähigkeit, Tierschutz und Egoismus. 

Ihre Forderungen für die nächste Legislaturperiode sind hier nachzulesen. Bei der Podiumsdiskussion der Campusmedien mit den Vertreter:innen der verschiedenen Listen äußerten sich diese zu Themen wie Mobilität, dem Haushalt der Studierendenschaft, dem Essen in der Mensa wie auch zu einem vielfältigem und lebendigem Campus. Die Debatte ist hier nachzulesen und auch als Video nachzuschauen.

2016: Wahlabbruch löste neue Wahlordnung aus

Zuletzt wurde 2016 eine SP-Wahl an der Heinrich-Heine-Universität abgebrochen ‒ und das bereits nach dem ersten Wahltag. hochschulradio düsseldorf hat dies damals als „unglückliche Kombination aus persönlichem und strukturellem Versagen“ bezeichnet. Damals gab es andere Gründe für den Abbruch, als heute. Von fehlenden, nicht korrekt geschulten Wahlhelfenden, fehlenden Wahlinformationen bis hin zur nicht fristgerechten Vorlage des Wähler:innenverzeichnisses. Es herrschte viel Chaos. Außerdem war die Wahlordnung 2016 unpräziser als sie es jetzt ist. Ein Wahlabbruch war damals nicht vollständig definiert und führte zu einer neuen Wahlordnung, an die sich nun in dem jetzigen Fall gehalten wird.

Was ist passiert? - Interview mit dem Vorsitzenden des Wahlausschusses

Heute Vormittag hat der Wahlausschuss beschlossen, die SP-Wahl abzubrechen. Eigentlich würde David-Luc Adelmann, Vorsitzender des Wahlausschusses, gerade Stimmen auszählen, doch das findet nicht statt. Im Interview mit hochschulradio düsseldorf äußert er sich zur derzeitigen Situation, dem Grund der Absage und wie es nun weitergeht.

Die Aufgaben des Studierendenparlaments

Das SP trifft Entscheidungen rund um das studentische Leben und die Arbeit des AStA. Dazu gehören unter anderem auch die Wahl des AStA-Vorstandes, finanzielle Entscheidungen über studentische Veranstaltungen und der Haushalt der Studierendenschaft. Die Entscheidungen des Studierendenparlaments haben somit Auswirkungen auf alle Studierenden.

"Aufgehoben ist nicht aufgeschoben" - Interview mit Antonio Teixeira Bosch von der SDS

Antonio Teixeira Bosch vom SDS war selbst überrascht, wie emotional er auf den Wahlabbruch reagierte. „Mir kamen sogar ein bisschen die Tränen“, erzählt er. Das habe vor allem auch daran gelegen, dass der SDS im letzten Jahr nicht Teil des Parlaments war. Deswegen war die Liste nun umso motivierter, viele Stimmen zu holen und in das Parlament gewählt zu werden. „Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, fügt er hinzu und macht klar, dass die Liste bis zur Wahlwiederholung weitermachen will wie bisher.

Interview mit Berna Demircan und Nils Hesse von der LHG

"Wir wünschen uns eine klare Kommunikation vom Wahlausschuss mit den Listen" - Berna Demircan, LHG

Berna Demircan und Nils Hesse sind von der LHG. Im Interview mit hochschulradio düsseldorf sprechen sie über die Wahlvorbereitung für die Wahlwiederholung und fordern, dass die Listen vom AStA die Kosten für den Wahlkampf erstattet bekommen, um so einen „fairen und demokratischen Wahlkampf zu legitimieren und zu erreichen“. Sie möchten in Zukunft weiterhin präsent auf dem Campus sein, zum Beispiel durch Veranstaltungen, wie eine Podiumsdiskussion mit Politiker:innen der FDP.

"Die Arbeit wird weiterlaufen" - Interview mit Paul Sax von der Juso HSG

Paul Sax von der Juso Hochschulgruppe sollte jetzt eigentlich bei der Stimmauszählung mitfiebern. Doch stattdessen sitzt er jetzt bei hochschulradio düsseldorf im Interview und spricht über den Wahlabbruch. Er stimmt dem Wahlabbruch zu, auch wenn es schade um den Wahlkampf sei. Dennoch wird die Arbeit der Juso HSG weiterlaufen. Sie hält weiterhin an ihren Themen fest, freut sich auf den erneuten Wahlkampf und hofft wieder viele Studis zur Wahl motivieren zu können.

Interview mit Luis Lohaus vom RCDS

"Was das für eine kleine Katastrophe für Wahlhelfer:innen und Wahlkämpfer:innen ist" - Luis Lohaus, RCDS

Luis Lohaus vom RCDS kandidiert zwar derzeit nicht mehr, ist jedoch noch Fraktionsvorsitzender seiner Liste. Der Abbruch der Wahl sei eine große Ernüchterung und Enttäuschung für den RCDS, sagt er. Die Arbeit und das Engagement der Woche könne jetzt nicht honoriert werden. In Zukunft möchte der RCDS weiterhin Angebote zum Kennenlernen und zur Diskussion schaffen und sich so weiter auf die Wahlwiederholung vorbereiten. Für die Wiederholung wünscht er sich einen sauberen Ablauf, mehr Werbung für die SP-Wahl und ein Lernen aus den alten Fehlern.

Was gibt die Wahlordnung zur Wahl vor?

Der Abbruch der Wahl und der weitere Verlauf wird in der „Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Studierendenschaft der HHU“ geregelt. Der Wahlgrundsatz besagt, dass das Studierendenparlament in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt wird.

Dieser Wahlgrundsatz ist in der nun abgebrochenen Wahl verletzt worden. Der Abbruch der Wahl wurde dann vom Wahlausschuss unter Berufung auf den § 16 Absatz 1 a beschlossen. Dieser besagt, dass eine Wahl abgebrochen werden kann, wenn offenkundige und schwere Mängel bestehen und diese Mängel zur Nichtigkeit der Wahl führen würden.

Das hat jetzt natürlich Auswirkungen auf den weiteren Verlauf. Zunächst muss unverzüglich ein neuer Termin für die Wahl vom SP festgelegt werden. Daraufhin hat ein neuer Wahlausschuss zehn Tage Zeit, eine konstituierende Sitzung abzuhalten, um mit der Planung der Wiederholung der Wahl zu beginnen. Der jetzige Wahlausschuss ist aber auch noch nicht von allen Pflichten entbunden, sondern muss unter anderem noch alle Unterlagen, die durch die Wahl entstanden sind, archivieren und gegebenenfalls auf Anfrage zur Prüfung zur Verfügung stellen. Außerdem muss er auch noch einen Bericht zu der abgebrochenen Wahl erstellen.

Die aktuellen Mitglieder des SP bleiben bis zur Wahlwiederholung im Amt. Dies wird noch mindestens bis zum nächsten Semester sein. Die Bekanntmachung des Wahltermins muss spätesten am 28. Tag vor der Wahl ausgehangen werden. Zudem darf die Urnenwahl nur an Tagen stattfinden, die reguläre Vorlesungstage sind. Daher ist es nicht möglich, dass die Wahl noch in diesem Semester durchgeführt wird. Auch die Wahlvorschläge müssen mit neuen (verkürzten) Fristen eingereicht und geprüft werden. Spätestens am 10. Tag vor der Wahl werden dann die neuen gültigen Wahlvorschläge ausgehangen. Eine Briefwahl wird weiterhin möglich sein, dafür wird die Frist ebenfalls auf den 10. Tag vor der Wahl datiert. Für Krankheitsfälle gilt aber weiterhin, dass die Briefwahl bis zum Ende der Wahlwoche beantragt werden kann.

Auf Nachfrage hat der Vorstand des AStA der Heinrich-Heine-Universität ein Interview zum Wahlabbruch abgelehnt.

Dieser Artikel wurde nach der Veröffentlichung in einigen Punkten präzisiert und korrigiert. Redigat: jw / am