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Redaktion:
Auf dem Bild sieht man Stimmzettel für die Studierendenparlamentswahl mit dem Logo des SP´s (Foto: Tim Neumann)
Vom 07.07. bis zum 11.07. haben die Studierenden der Heine-Uni wieder die Möglichkeit zu wählen (Foto:Tim Neumann)

Vom Antrag bis zum Beschluss im Studierendenparlament

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An der HHU gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Campusleben mitzugestalten. Ein Weg ist es, einen Antrag beim Studierendenparlament (SP) zu stellen. So können Studierendengruppen zum Beispiel an finanzielle Mittel für ein von ihnen geplantes Projekt kommen. Wie das funktioniert, was dabei zu beachten ist und was am Ende mit dem Antrag passiert, ist aber etwas komplexer.

Wer darf Anträge stellen?

Zunächst einmal dürfen alle Mitglieder der Studierendenschaft einen Antrag beim Studierendenparlament einreichen. Meistens werden sie aber von Mitgliedern-, Fraktionen-, Ausschüssen und Arbeitskreisen des SPs, dem AStA-Vorstand, den Fachschaftsräten, der Fachschaftsvertretendenkonferenz (FSVK) oder Referaten gestellt. Damit ein Antrag umgesetzt wird, braucht er eine Mehrheit. Deswegen ist es meist ratsam, bevor man einen Antrag stellt, schon nach möglichen Mehrheiten zu schauen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls vorher den Antrag schon ein wenig zu modifizieren, damit der Prozess kürzer, einfacher und mehr nach den Vorstellungen der Antragsstellenden verlaufen kann. Insgesamt erhöht es die Chance, dass mehr dem Antrag zustimmen und so genug Stimmen für den Antrag zusammenkommen.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Ein Antrag sollte mindestens 9 Tage vor einer Sitzung eingereicht und begründet werden. Im Fall von SP-Anträgen muss sich an das Präsidium gewendet werden und bei Anträgen an einen Ausschuss oder Arbeitskreis an den Vorsitz. Es ist auch möglich z. B. dem Präsidium einen Antrag vorher zur Kontrolle abzugeben, was jedoch deutlich vor der Antragsfrist geschehen sollte. Bei der Erstellung des Antrages sollte man die offizielle Vorlage verwenden (Antragsvorlage-1-1.odt). Diese beinhaltet den Titel, den Antragstext, eine Begründung, eine Kostenkalkulation und die immatrikulierten Namen oder Matrikelnummern aller Antragstellenden. Für Finanzanträge gelten teilweise gesonderte Regelungen. Genaueres zu den Regeln findet man hier.

Wie werden Anträge im SP behandelt?

Wenn ein Antrag fristgerecht eingereicht worden ist, wird er in die Tagesordnung der Sitzung aufgenommen. Zunächst wird der Antrag dann von den Antragstellenden vorgestellt, womit die Aussprache dann über ihn im SP eröffnet wird.

Im weiteren Verlauf werden gegebenenfalls noch Änderungsanträge gestellt, um den Antrag so zu verändern, dass die Änderungsantragstellenden ihm zustimmen würden. Man beginnt mit dem Antrag, der die weitreichendste Änderung zufolge hätte.

Wenn ein Änderungsantrag angenommen wird, so wird die Fassung des Antrags geändert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Einreichen von Änderungsanträgen, die Diskussion über diese und die Abstimmung über die Annahme kann viel Zeit und Arbeit bedeuten, führt aber im besten Fall dazu, dass ein guter Kompromiss gefunden wird.

Bis zu dem Punkt, an dem eine endgültige Beschlussfassung entschieden worden ist, haben die Antragstellenden das Recht, ihren Antrag zurückzuziehen.

Ein Antrag wird dann durch eine Abstimmung beschlossen oder kann vor der Beschlussfassung an einen Ausschuss oder Arbeitskreis überwiesen werden. Dafür kann auch ein neuer Arbeitskreis gebildet werden. Dieser Arbeitskreis hat dann 6 Wochen- beziehungsweise 8 Wochen bei einem neuen Arbeitskreis-Zeit, um eine Beschlussempfehlung für das SP begründet zu formulieren. Diese Empfehlung kann lauten: 1. Annahme des Antrags, 2. Annahme einer geänderten Fassung des Antrags, 3. Ablehnung des Antrags, 4. Nicht-Befassung des Antrags.

Diese Beschlussempfehlung wird dann bei der folgenden SP-Sitzung abgestimmt und braucht, um angenommen zu werden, die gleiche Mehrheit, wie der eigentliche Antrag erfordert hätte. Wenn die Beschlussempfehlung angenommen wird, gilt, was sie aussagt, direkt als Beschluss des SPs.

Zu jeder Sitzung, in der der Antrag behandelt wird, werden die Antragstellenden eingeladen.

Wie geht es dann mit dem Antrag weiter?

Nach der Beschlussfassung eines Antrags geht es mit der Protokollierung weiter.

Die folgende Umsetzung des Beschlusses kann je nach Antrag mehr oder weniger kompliziert sein, da teilweise für eine Umsetzung auch andere Gremien, Ausschüsse oder externe Anbieter entscheidend sind.

Außerdem werden alle betroffenen Personen- wie beispielsweise der Studierendenschaft- über die Beschlüsse und die daraus resultierenden Änderungen informiert.

Was sind die größten Hindernisse?

Laut dem Präsidium des SP würde es oft schon an Formalitäten bei der Antragstellung scheitern. So würden auch Anträge eingereicht, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenparlaments fallen. Außerdem stelle die Zuteilung der Haushaltsmittel bei Finanzanträgen nach der Sitzung eine große Herausforderung dar. Dies beeinflusst aber nicht die Veröffentlichung des Beschlusses, sondern die Umsetzung. Den ist ein Antrag beschlossen, muss er auch veröffentlicht werden und ist seit seinem Beschluss auch gültig. 

Redigat: mf/jw