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Politik

Redaktion:
Ein Briefwahlzettel wird in einen Düsseldorfer Briefkasten eingeworfen.
Am 15. Mai ab 18 Uhr werden die Stimmen der Wähler ausgezählt. (Foto: Emilie Hintzen)

Landtagswahl: Wer wählt was, und wie?

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Wahlplakate, Info-Stände und politische Reden: Wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, wird kaum verpasst haben, dass bald wieder gewählt wird. Worum es in dieser Wahl geht, ist jedoch vielen nicht klar - denn die mediale Präsenz des Landtages ist deutlich geringer als die des Bundestages. Unbedeutend ist er damit trotzdem nicht.

Plenarsitzungen des Landtags sind öffentlich und können im Internet live verfolgt werden. Die Mediathek des Landtags NRW kann hier abgerufen werden.

Wer kann wählen?

Grundsätzlich können alle deutschen Staatsangehörigen, die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag haben und mindestens seit dem 29. April 2022 mit Hauptwohnsitz in NRW gemeldet sind, wählen. Als deutsche Staatsangehörige gelten, diejenigen, die einen deutschen Pass haben.

Um zu wählen wird außerdem die Wahlbenachrichtigung gebraucht, die dieses Jahr im April verschickt wurde. Wer wahlberechtigt ist, jedoch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte schnellstmöglich das Wahlamt der Gemeinde verständigen.

Wie wird gewählt?

Hat man die Wahlbenachrichtigung erhalten, gibt es zwei Arten, zu wählen: Die Präsenzwahl und die Briefwahl. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das zugewiesene Wahllokal für die Präsenzwahl angegeben. Düsseldorfer:innen können am Wahltag von 8-18 Uhr wählen. Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung, der Personalausweis und seit Beginn der Corona-Pandemie in der Regel auch ein blauer oder schwarzer Kugelschreiber.

Die Briefwahl muss im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Dies geht grundsätzlich schriftlich per Email, Fax, Online-Formular oder persönlich im Wahlamt. Möglich ist der Antrag (mit Ausnahme des Online-Formulars) bis zum 13. Mai um 18 Uhr. Sollte es knapp werden, empfiehlt sich der Weg persönlich übers Wahlamt.

Wer am Wochenende der Wahl plötzlich an Corona erkrankt und nicht in der Lage sein, vor Ort zu wählen, kann die Stimme trotzdem geltend gemacht werden. Bei nachgewiesener Erkrankung oder anderen Ausnahmefällen können noch bis 15 Uhr am Wahltag Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular für eine Vollmachtserklärung. Wer beispielsweise körperlich nicht in der Lage ist, selbst zum Wahllokal oder Amt zu gehen, kann diese ausfüllen. Wahlweise kann die Stimmabgabe oder die Briefwahlbeantragung durch einen Anderen per Unterschrift gestattet werden.

Wie funktioniert das Wahlprinzip?

Auf dem Wahlzettel sind genau zwei Kreuze zu machen. In der Spalte auf der linken Seite gibt man seine Erststimme für eine:n Direktkandidat:in an. Direktkandidat:innen, die in ihrem Wahlkreis gewonnen haben, ziehen direkt in den Landtag ein. Düsseldorf ist in 4 Wahlkreise aufgeteilt, so dass 4 Direktkandidat:innen aus der Stadt sich direkt einen Platz im Landestag sichern können.

Als allgemein wichtiger gilt die Zweitstimme. Mit der Zweistimme wird nicht eine Einzelperson, sondern eine ganze Landesliste (in der Regel bestehend aus der namensgebenden Partei) gewählt. Der Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei hat, entscheidet, wie viele Sitze sie prozentual im Landtag bekommen. Voraussetzung ist, dass die Partei landesweit auf mindestens 5 Prozent der Stimmen gekommen ist.

Der prozentuale Stimmenanteil wird mit den Direktkandidat:innen verrechnet und danach mit Listenplätzen gefüllt. Sollten mehr Direktkandidat:innen gewählt worden sein, als der Partei prozentual zusteht, dürfen sie trotzdem in den Landtag. Die anderen Parteien kriegen dann sogenannte Ausgleichsmandate, bis die Verteilung wieder stimmt. Deswegen ist vorher nie ganz klar, wie viele Sitze der Landtag haben wird.

Wer die Wahl für sich entschieden hat, wird am Abend ausgezählt. Das Ergebnis wird in der Regel spätestens am nächsten Morgen verkündet.