Düsseldorf

Wer macht was? – Die Gremien bei der Kommunalwahl erklärt
Bürger:innen in NRW haben am 14.09.2025 die Möglichkeit ins Wahllokal zu gehen, um ihre Stimme bei der Kommunalwahl abzugeben. Im Vergleich zu den Bundestagswahlen, werden in der Kommunalpolitik Entscheidungen über lokale Themen getroffen. In Düsseldorf wird der Stadtrat, die Bezirksräte und ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin gewählt. Wenn man sich mit den Aufgaben der einzelnen Gremien beschäftigt hat, merkt man schnell, die eigene Stimme kann viel bewirken. Doch welche Aufgaben sind es genau, die von den Gremien abgedeckt werden?
Der Stadtrat
Der Stadtrat lässt sich in seiner Funktion mit dem Bundestag vergleichen. Nur, dass der Stadtrat auf der kommunalen Ebene agiert. Er besteht aus 90 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin, der oder die auch der Vorsitzende/Vorsitzender des Rates ist. Hier werden unter anderem Beschlüsse über den städtischen Haushalt gefasst, sowie über Bauprojekte, Verkehr, Bildung und Kultur in Düsseldorf entschieden. Der Stadtrat kontrolliert zudem die Stadtverwaltung, also die Verwaltungseinrichtungen und Ämter, die für die Umsetzung der politischen Entscheidungen zuständig sind. Er bildet auch verschiedene Ausschüsse, beispielsweise für die Umwelt oder Finanzen. Die Ausschüsse setzen sich wiederum aus Ratsmitgliedern zusammen und beraten über spezifische Themen, bevor im Stadtrat darüber abgestimmt wird. Die Ausschüsse leisten sozusagen die Vorarbeit für Entscheidungen im Stadtrat.
Die Bezirksräte
In Düsseldorf gibt es zehn Stadtbezirke, wobei es für jeden Bezirk einen Bezirksrat gibt. Diese bestehen jeweils aus 19 Mitgliedern und treffen Entscheidungen über lokale Maßnahmen, wie z.b. Spielplätze oder Ampeln in den Bezirken. Allgemein lässt sich sagen, die Bezirksräte kümmern sich um Angelegenheiten, die den eigenen Bezirk auf lokaler Ebene betreffen, während der Stadtrat für die ganze Stadt verantwortlich ist. Dazu gehört unter anderem auch der lokale Denkmalschutz oder Ausstellungen in den jeweiligen Bezirken. Die Bezirksräte sind besonders bürgernah und ermöglichen direkte Beteiligung. Sie können außerdem Empfehlungen an den allgemeinen Stadtrat weitergeben.
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin übernimmt eine Doppelfunktion: zum einen als Verwaltungschef:in der Stadtverwaltung und zum anderen als Vorsitzende:r des Stadtrats. Als Vorsitzender oder Vorsitzende besitzt die Person nur bei Gleichstand der Stimmen ein Stimmrecht. Neben den zwei Hauptaufgaben repräsentiert der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin die Stadt und kümmert sich um die Umsetzung politischer Beschlüsse.
Redigat: mf
