Düsseldorf

Kommunalwahl in Düsseldorf: So funktioniert die Stimmabgabe
Am 14. September finden die Kommunalwahlen in NRW und somit auch in Düsseldorf statt. Doch wie wählt man eigentlich? Wie funktioniert die Briefwahl? Und wofür gibt man seine Stimmen ab? Die Kommunalwahlen werden in NRW alle fünf Jahre durchgeführt. Die letzte Wahl fand 2020 statt. Dort wurde Dr. Stephan Keller von der CDU zum Oberbürgermeister gewählt.
Was und wie wird gewählt?
Wenn man in einer kreisfreien Stadt lebt, wählt man bei der Kommunalwahl den Stadtrat bzw. den Gemeinderat. Hinzu kommt die Bürgermeister:innenwahl, bei der in Kleinstädten eine Bürgermeister:in und in Großstädten eine Oberbürgermeister:in gewählt wird. In größeren kreisfreien Städten mit mehreren Bezirken werden zusätzlich Bezirksvertretungen von Bürger:innen aus den zugehörigen Bezirken gewählt. In Düsseldorf gibt es z.B. zehn verschiedene Stadtbezirke. Bezirksbürgermeister:innen werden in der Regel in der ersten Sitzung von den Mitgliedern der Bezirksvertretungen gewählt. Bei Kreisen wie zum Beispiel dem Landkreis Neuss wird hingegen eine Landrat:in und der Kreistag gewählt.
Da Düsseldorf eine große kreisfreie Stadt ist, wählen Bürger:innen bei der Kommunalwahl eine Oberbürgermeister:in, den Stadtrat und die Mitglieder ihrer jeweiligen Bezirksvertretung. Dementsprechend erhalten Wähler:innen drei verschiedene Stimmzettel, auf welchen sie jeweils ein Kreuz setzen dürfen. Es dürfen grundsätzlich alle deutschen und EU-Staatsangehörigen wählen, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 16 Tagen in der jeweiligen Kommune ihren Hauptwohnsitz haben. Wahlberechtigte bekommen in der Regel die Wahlbenachrichtigung per Post an die Meldeadresse zugesendet. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend mit in das Wahllokal genommen werden, jedoch kann sie den Wahlhelfer:innen bei der Zuordnung helfen. Außerdem muss man einen amtlichen Ausweis vorlegen können.
Briefwahl: Beantragung und Frist
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Diese muss frühzeitig beantragt werden. Häufig funktioniert dies bereits online, jedoch kann man den Antrag auch schriftlich oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich eine genaue Anleitung zur Briefwahl. Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis 16 Uhr am Wahlsonntag bei der Stadt oder der Gemeinde eingetroffen sein, damit sie mitgezählt werden können. Deshalb wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vorher abzuschicken.
Ergebnisse und Stichwahlen
Vorläufige Wahlergebnisse stehen häufig schon am späten Abend des Wahlsonntags fest. Sollte bei der (Ober-)Bürgermeister:innenwahl oder bei der Landratswahl keine Kandidat:in die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet 14 Tage später statt, was in diesem Jahr auf den 28. September fallen würde.
Redigat: mf
