
Das neue Selbstbestimmungsgesetz
Ein Beitrag von Daniel Johnen
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dabei sind neue Richtlinien zu beachten, wo und wann der Name und Geschlechtseintrag geändert werden kann.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt hierbei das veraltete sogenannte „Transsexuellengesetz“. Dieses wurde am 1. Januar 1981 verabschiedet und hatte die Funktion, das Geschlecht auf offiziellen Dokumenten wie dem Personalausweis ändern zu können. Außerdem konnte auch so der Name geändert werden. Allerdings stand dieses Gesetz in der Kritik, entwürdigend und diskriminierend zu sein. Unter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird unter anderem die notwendige Voraussetzung von zwei psychiatrischen Gutachten gestrichen.
Obwohl das Selbstbestimmungsgesetz schon im April vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, tritt dieses erst am 1. November in Kraft. Ein Änderungsantrag kann jedoch bereits ab dem 1. August erstellt werden.
Mit dem neuen Gesetz wird es demnach deutlich einfacher, Geschlechtseintrag und Vornamen auf offiziellen Dokumenten wie dem Reisepass zu ändern. Die möglichen Geschlechtseinträge sind dabei wie bisher: „männlich“, „weiblich“, „divers“ und „keine Angabe“.
Welchen Einfluss wird dieses Gesetz auf dem Campus haben?
In einem Interview mit dem TINby, inwiefern Gesetze wie dieses einen Einfluss auf das Leben von trans*, inter* und nicht binären Menschen haben werden und ob nun mehr Menschen, das Selbstvertrauen haben, sich zu ihrer Geschlechteridentität zu bekennen, sagten diese:
„Wir werden nicht mehr, uns gab es schon immer. Mehr Menschen fühlen sich wohl sie selbst zu sein. [ …] Es wird immer klarer und akzeptierbarer, eine Person zu sein, die z.B. nicht binär ist, […] oder nicht cis geschlechtlich ist. Und dies akzeptieren auch immer mehr Menschen. [ …] Sodass diese […] Räume für sich schaffen können.“