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Campus

Das Studierende Service Center an der Heinrich Heine Universität
Die Gremienwahlen finden am 13.06 statt. (Bild HHU/Ivo Mayr)

Gremienwahlen 2023, was ist das?

Ein Beitrag von Sabrina Ropertz

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Nächste Woche Dienstag stehen an der HHU wieder die Gremienwahlen an: Hier werden die Vertreter:innen des Senats, die Fakultätsräte und der SHK-Rat gewählt.

Der Senat (Amtszeit: 4 Jahre) ist zentral für grundlegende, strukturelle Entscheidungen zuständig. Neben den Entscheidungen und der Organisation der Universität unterstützt der Senat auch das Rektorat und wirkt bei dessen Wahl und Abwahl mit.

Fakultätsräte (Amtszeit: 2 Jahre) kümmern sich um die Entscheidungen und Aufgaben der jeweiligen Fakultäten. Ihre Aufgaben setzen sich aus dem HG NRW (Hochschulgesetz NRW) und der HHU-Grundordnung zusammen.

Der SHK – Rat (Rat für Studentische Hilfskräfte) kümmert sich um die Anliegen der Studentischen Hilfskräfte.

Für die Wahl des Senats und der Fakultätsräte dürfen die vier Mitgliedergruppen der HHU Ihre Vertreter:innen wählen, diese sind: Hochschulehrer:innen, Akademische Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und Studierende und Doktorand:innen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind all diejenigen, die vor dem 49. Tag des Wahltermins einer der oben genannten Mitgliedsgruppen zugeordnet waren. Das bedeutet entweder als ordentliche(r) Student:in eingeschrieben, oder als Mitarbeiter:innen in einem festen Arbeitverhältnis (mind. 50%) angestellt sind. Nicht wahlberechtigt sind all diejenigen, die erst nach dem Stichtag eingeschrieben wurden oder Mitarbeiter:innen bei denen einen Beurlaubung von mehr als 6 Monaten vorliegt.

Wer sich noch nicht sicher ist, ob er wahlberechtigt ist, hat die Möglichkeit auf der Seite von Udele der Wahladministrationssoftware der HHU, dies zu überprüfen, indem er sich einfach mit seiner Uni-Kennung anmeldet.

Wer konnte sich aufstellen lassen?

Für die Senatswahl konnten sich alle Wahlberechtigten in ihren jeweiligen Mitgliedergruppen aufstellen lassen. Bei der Fakultätsratswahl können sich alle Wahlberechtigten für ihre eigenen Fakultäten aufstellen lassen. Alle Studierenden, die wahlberechtigt sind, konnten sich zum SHK-Rat aufstellen lassen. Für die Aufstellung zur Senatswahl ist es wichtig, welcher Mitgliedergruppe der/die Kandidat:in angehört, unabhängig von der Fakultät. Allerdings gilt dies nicht für Hochschulehrer:innen.

Die Wahlvorschläge, sind auf der HHU-Website einsehbar.

Weitere Informationen rund um die Kandidat:Innen findet ihr auf der HHUWebsite.